AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen    (AGB)

1. Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit für den Käufer, Pächter oder Mieter. Der Nachweis eines von mir angebotenen Objektes gilt als anerkannt, sofern der Empfänger mir nicht unverzüglich schriftlich mitteilt und nachweist, dass ihm das Objekt bereits bekannt und von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.

 

2. Provision

Mit der Annahme meines Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet, bei Abschluss des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages für Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Provision an mich den Makler zu zahlen. Die Provision ist bei Abschluss des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages verdient und zur Zahlung fällig.

 

3. Inhalt der Angebote, Haftung und Verjährung

Ich weise darauf hin, dass die von mir weiter gegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/ Vermieter/ Verpächter bzw. von einem beauftragten Dritten stammen und von mir dem Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind.
Es obliegt dem Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Ich der Makler, der die Information nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Meine Haftung wird im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit mein Kunde durch mein Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche gegen mich, den Makler beträgt 3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtum, Zwischenvermietung, Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Verbindliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

4. Weitergabeverbot

Meine Angebote sind vertraulich und nur für Sie bestimmt und dürfen von Ihnen nur mit meiner schriftlichen Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.
Jede unbefugte Weitergabe durch Sie an Dritte, auch Vollmachts- oder Auftraggeber, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht bei Ihnen, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag schließt.

 

5. Erlaubte Doppeltätigkeit

Der Eigentümer oder sein Beauftragter der Immobilie hat mich mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt.
Es ist mir daher erlaubt sowohl für Sie als auch für den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter vermittelnd tätig zu werden.

 

6. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Ist mein Kunde Vollkaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Firmensitz des Maklers.

Stand 07.07.2009, 12.00 Uhr