Der Bausparvertrag 

Bauwillige nutzen den Bausparvertrag neben den sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten in erster Linie, um sich den Wunsch nach der eigenen Immobilie zum schöneren Wohnen zu erfüllen. 

In Deutschland hat der Bausparvertrag eine lange Tradition und eine sehr hohe
der wahrscheinlich maximal nur der Kaufkraftverlust durch Inflation zu befürchten ist.

Als Bausparer werden Sie Mitglied einer Solidargemeinschaft. Die Spareinlagen
können als Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, z.B.

• Kauf oder Bau einer Immobilie;
• Kauf eines Wohnrechts;
• Erhaltung oder Verbesserung von Wohngebäuden;
• Erwerb von Bauland oder Erbbaurechten, um darauf ein Wohnhaus zu bauen;
• Ablösung eines anderen Bau-Darlehens (privater Wohnungsbau).

Der Sparer verzichtet auf "hohe Zinsen" und zahlt dafür zum Ausgleich niedrige
Zinsen. Gleichzeitig zahlt er hohe Tilgungsraten über eine Laufzeit von 12 Jahre.

Die Konditionen sind marktunabhängig, das heißt die Guthabenzinsen und die Darlehenszinsen orientieren sich an dem zum Vertragsschluss gewählten Tarif der Bausparkasse und nicht am allgemeinen Marktzins.

Eine zweitrangige Grundschuld ist in der Regel unproblematisch.

Der Bausparer muss nicht bauen, der Bausparvertrag kann auch als reiner Sparvertrag
verwendet werden. Hier liegt die Rendite meist immer unter 4 %, was für einen Sparvertrag mit monatlicher Sparleistung kein schlechtes Ergebnis ist.

Richtig interessant wird das Bausparen erst mit der Inanspruchnahme von Fördermitteln, so z. B. der Arbeitnehmersparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz oder der Regelsparrate. Über das Sparguthaben kann nach Ablauf von 7 Jahren frei verfügt werden.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie am Abschluss eines Bausparvertrages interessiert sind.

 Gesetzliche Änderungen vorbehalten.